Entstehungsgeschichte

Die AWG Kyffhäuser Wohnungsbaugenossenschaft eG ist entstanden aus:
AWG Kyffhäuserhütte Artern (gegründet 1956)

in 2006
Verschmelzung mit der Wohnungsbaugenossenschaft „Thomas Müntzer“ e. G. Heldrungen (gegründet 1958)

in 2011
Verschmelzung mit der Wohnungsbaugenossenschaft „Einheit“ e. G. Bad Frankenhausen (gegründet 1957)

zur jetzigen
AWG Kyffhäuser Wohnungsbaugenossenschaft eG
mit Sitz in Artern.

Satzung

Die Satzung ist die Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft. In ihr sind die Regelungen zur Mitgliedschaft, zu den Geschäftsanteilen, zur Rechnungslegung und Gewinnverteilung, zu den Bekanntmachungen und zur Prüfung enthalten.

Die Nachschusspflicht ist ausgeschlossen.

Jeder Interessent erhält vor dem Beitritt ein Exemplar der Satzung ausgehändigt.

Vorstand und die Mitarbeiter stehen für Auskünfte über die Satzung gerne zur Verfügung.

Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung und dieZulassung durch die Genossenschaft erworben.

Für die Mitgliedschaft ist ein Geschäftsanteil (Pflichtanteil) in Höhe von 155,00 Euro zu erwerben.

Die Kündigung der Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres muss mindestens drei Monate vorher schriftlich erfolgen.

Geschäftsanteile

Für den Bezug einer Wohnung ist die Übernahme weiterer Geschäftsanteile (Pflichtanteile)
erforderlich.
Für eine 1-Raum-Wohnung: 4 Anteile je 155,00 Euro = 620,00 Euro
Für eine 2-Raum-Wohnung: 6 Anteile je 155,00 Euro = 930,00 Euro
Für eine 3-Raum-Wohnung: 7 Anteile je 155,00 Euro = 1.085,00 Euro
Für eine 4-Raum-Wohnung: 8 Anteile je 155,00 Euro = 1.240,00 Euro
Für Garagen:
1 Anteile je 155,00 Euro = 155,00 Euro (für Mitglieder der Genossenschaft)
2 Anteile je 155,00 Euro = 310,00 Euro (für Neumitglieder der Genossenschaft)

Die Mitglieder haften mit der Höhe Ihres Geschäftsguthabens für die Verbindlichkeiten
der Genossenschaft.
Bei Austritt der Genossenschaft wird das Geschäftsguthaben gemäß § 12 der Satzung
(Auseinandersetzung) zurückgezahlt.

Vorstand / Aufsichtsrat / Mitgliederversammlung

Die Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung und vertritt die Genossenschaft nach außen. Er hat bei seiner Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Die Genossenschaft beschäftigt ein hauptamtliches Vorstandsmitglied und zwei nebenamtliche Vorstandsmitglieder.
In den Vorstand sind folgende Mitglieder durch den Aufsichtsrat bestellt worden:

  • Stefan Albe, hauptamtlich
  • Veronika Gonnermann, nebenamtlich
  • Joachim Pfündner, nebenamtlich

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegen-über den Vorstandsmitgliedern. Er hat bei seiner Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitgliedes
anzuwenden.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist:

  • Manfred Bobrowski.

Die Mitgliederversammlung kommt regelmäßig einmal im Jahr zusammen, beschließt über
die im Genossenschaftsgesetz und der Satzung bezeichneten Angelegenheiten und wählt die
Mitglieder des Aufsichtsrates. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung
vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat Auskunft über die Angelegenheiten der Genossenschaft
zu geben.